Die Berufsbezeichnung »Architekt« wurde inder Bundesrepublik Deutschland verliehen(Bundesland Hessen).Es gilt die Honorarordnung für Architektenund Ingenieure (HOAI) in der jeweils letztgültigen Fassung, sowie dieBerufsordnungen und berufsrechtlichenRegelungen für Architekten der Architekten-und Stadtplanerkammer Hessen (AKH). http//www.akh.de - RechtLeistungen der Architekten und spezielleBerufsbilder finden Sie hier.http//www.akh.de - Für BauherrenWeitere Informationen finden Se auch aufden Seiten der Bundesarchitektenkammer.http:www.bak.de